Steuer auf Automatenspiele: Was Spieler wissen sollten
Von Silke Hartwig, Branchenbeobachter · 10. September 2026
Zwischen Impressum, Lizenznummer und Limit-Anzeige verbirgt sich bei RTbet ein Regelwerk, das für Laien auf den ersten Blick unsichtbar bleibt. Erst wer versteht, wie GGL, LUGAS und OASIS ineinandergreifen, erkennt, warum sich lizenziertes Spiel in Deutschland von unregulierten Alternativen unterscheidet.
Die Steuer auf Automatenspiele und der RTP
Auf Einsätze bei virtuellen Automatenspielen erhebt der deutsche Staat eine Sondersteuer von 5,3 Prozent, die unabhängig davon anfällt, ob ein Spieler gewinnt oder verliert. Diese Einsatzsteuer unterscheidet sich grundlegend von einer klassischen Gewinnsteuer, weil sie bereits bei jeder platzierten Wette berechnet wird und direkt in die Kalkulation der Anbieter einfließt.
In der Fachöffentlichkeit wird häufig diskutiert, dass diese Steuerlast einen Einfluss auf die Rückzahlungsquote, den sogenannten RTP (Return to Player), haben kann: Da die Steuer die Marge der Anbieter unmittelbar belastet, könnte sie einen Anreiz schaffen, die Auszahlungsquote einzelner Slot-Titel im lizenzierten Segment gegenüber Versionen auf unregulierten Plattformen anzupassen.
Wie stark sich das im konkreten RTP eines bestimmten Spiels niederschlägt, hängt vom jeweiligen Hersteller und Titel ab und lässt sich nicht pauschal für den gesamten Markt beziffern. Die Steuer selbst ist im Glücksspielstaatsvertrag verankert und fließt an die Bundesländer.
Was eine Curaçao-Lizenz rechtlich bedeutet
Eine Lizenz aus Curaçao bedeutet, dass ein Glücksspielanbieter von der dortigen Aufsichtsbehörde eine Genehmigung zum Betrieb erhalten hat, die primär für den karibischen Rechtsraum gilt. Rechtlich handelt es sich um eine ausländische Erlaubnis, die keine automatische Wirkung für den deutschen Markt entfaltet: Eine Curaçao-Lizenz ersetzt keine GGL-Lizenz.
Für Spieler bedeutet das praktisch, dass die in Deutschland geltenden Schutzmechanismen wie das LUGAS-Einzahlungslimit, die OASIS-Sperrdatei oder die Fünf-Sekunden-Regel bei einem reinen Curaçao-Anbieter nicht greifen, weil dieser nicht an die deutschen Systeme angebunden ist. Auch Beschwerdewege und Aufsichtsstrukturen unterscheiden sich deutlich von denen der GGL.
Die Bezeichnung „lizenziert" auf einer Webseite sagt für sich genommen wenig darüber aus, welcher Rechtsraum und welche Schutzstandards im jeweiligen Einzelfall gelten.
Affiliates und Werberegeln im Glücksspiel
Auch Affiliate-Webseiten, die Vergleiche, Testberichte oder Rankings von Glücksspielanbietern veröffentlichen, unterliegen indirekt den Werbevorgaben des Glücksspielstaatsvertrags, sofern sie mit lizenzierten Anbietern zusammenarbeiten. Verlinkungen und Bewertungen dürfen keine unrealistischen Gewinnversprechen enthalten und müssen erkennbar machen, dass eine wirtschaftliche Verbindung, etwa über ein Partnerprogramm, besteht.
Kennzeichnungspflichten für bezahlte oder provisionsbasierte Inhalte gelten hier ebenso wie im übrigen Online-Marketing. Anbieter selbst sind zudem verpflichtet, in eigenen Werbemaßnahmen und über beauftragte Partner auf verantwortungsvolles Spielen sowie auf Hilfsangebote hinzuweisen.
Eine Zusammenarbeit mit Affiliate-Seiten entbindet Anbieter nicht von der Verantwortung für den Inhalt der Werbung, weshalb seriöse Vergleichsportale in der Regel dieselben Einschränkungen zu Zielgruppe, Ansprache und Gewinnaussagen einhalten wie die Anbieter selbst. Diese Struktur soll verhindern, dass strengere Werberegeln über den Umweg unabhängiger Drittseiten unterlaufen werden.
OASIS-Sperre aufheben: Die Wartefrist
Eine Selbstsperre in OASIS lässt sich nicht sofort wieder aufheben. Nach der Eintragung gilt zunächst eine Mindestsperrdauer von drei Monaten, in der eine Aufhebung grundsätzlich ausgeschlossen ist, selbst wenn der Spieler es sich anders überlegt.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Beendigung der Sperre gestellt werden, üblicherweise direkt bei der zuständigen Stelle oder über einen der angeschlossenen Anbieter. Die Aufhebung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert eine aktive Willenserklärung und teilweise ein persönliches Gespräch, in dem geprüft wird, ob die Sperre beendet werden sollte.
Diese bewusste zeitliche und organisatorische Hürde unterscheidet OASIS von einer einfachen Kontoeinstellung: Die Wartezeit soll verhindern, dass eine im Affekt beantragte Aufhebung kurz nach der Sperrung erneut Zugang zum Spiel eröffnet. Wer sich sperren lässt, sollte sich also auf einen längerfristigen Ausschluss einstellen.
Die schwarze Liste der GGL
Die GGL veröffentlicht eine öffentlich einsehbare Liste von Anbietern, gegen die sie wegen nicht erlaubten Glücksspiels vorgeht. Diese sogenannte schwarze Liste enthält Domains und Unternehmensnamen, bei denen die Behörde festgestellt hat, dass ein Angebot ohne die erforderliche deutsche Lizenz an Spieler in Deutschland gerichtet wird.
Die Aufnahme in die Liste ist in der Regel mit weiteren Schritten verbunden, etwa der Aufforderung an Zahlungsdienstleister, Transaktionen zu unterbinden, oder an Internetanbieter, den Zugriff zu erschweren.
Für Verbraucher dient die Liste als zusätzliche Orientierung, ergänzend zur positiven Whitelist der lizenzierten Anbieter: Wer einen Namen dort wiederfindet, hat eine klare Bestätigung, dass die Behörde diesen Anbieter als nicht erlaubt einstuft. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert, da ständig neue Angebote auf den deutschen Markt drängen und andere ihren Betrieb einstellen oder eine Lizenz beantragen.
Spielerdaten und die DSGVO
Personenbezogene Daten von Spielern bei lizenzierten Anbietern unterliegen den allgemeinen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ergänzt um glücksspielrechtliche Besonderheiten. Anbieter erheben im Rahmen der Kontoeröffnung und laufenden Nutzung unter anderem Identitätsdaten, Zahlungsinformationen und Angaben zum Spielverhalten, die für Limitkontrolle und Sperrsysteme wie LUGAS und OASIS notwendig sind.
Die DSGVO verlangt dabei eine transparente Information darüber, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff. Spieler haben grundsätzlich das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen und unter bestimmten Voraussetzungen deren Löschung zu fordern, wobei glücksspielrechtliche Aufbewahrungspflichten diesem Recht in einzelnen Fällen entgegenstehen können.
Die Übermittlung von Daten an zentrale Systeme wie die Sperrdatei erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und stellt eine Besonderheit gegenüber vielen anderen Branchen mit weniger streng regulierter Datenverarbeitung dar.
Volljährigkeit ab 18 Jahren ist Grundvoraussetzung für jede Form von Glücksspielteilnahme in Deutschland. Die unabhängige Plattform check-dein-spiel.de bietet einen anonymen Selbsttest, mit dem sich das eigene Verhalten realistisch einordnen lässt. Wer merkt, dass Spielen mehr Raum einnimmt als geplant, sollte diese Signale ernst nehmen und rechtzeitig eine Pause einlegen, statt Verluste ausgleichen zu wollen.